§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
§ 2 Soziale Rechte
§ 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
§ 4 Sozialversicherung
§ 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
§ 6 Minderung des Familienaufwands
§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
§ 8 Kinder- und Jugendhilfe
§ 9 Sozialhilfe
§ 10 Teilhabe behinderter Menschen
§ 11 Leistungsarten
§ 12 Leistungsträger
§ 13 Aufklärung
§ 14 Beratung
§ 15 Auskunft
§ 16 Antragstellung
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen
§ 18 Leistungen der Ausbildungsförderung
§ 19 Leistungen der Arbeitsförderung
§ 19a
§ 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuch
§ 19b Leistungen bei gleitendem Übergang älterer A
§ 20
§ 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicheru
§ 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
§ 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
§ 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherun
§ 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherun
§ 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
§ 25 Kindergeld, Erziehungsgeld und Elterngeld
§ 26 Wohngeld
§ 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
§ 28 Leistungen der Sozialhilfe
§ 28a
§ 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe be
Erster Titel
Zweiter Titel
Dritter Titel
Vierter Abschnitt
1. Kapitel - Fördern und Fordern
2. Kapitel - Anspruchsvoraussetzungen
3. Kapitel - Leistungen

SGB I § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

(1) Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen können in Anspruch genommen werden

1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere

a)
Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
b)
ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
c)
Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel einschließlich physikalischer Sprach- und Beschäftigungstherapie,
d)
Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
e)
Belastungserprobung und Arbeitstherapie,

2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere

a)
Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,
b)
Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
c)
sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,

3.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere Hilfen

a)
zur Entwicklung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulpflicht,
b)
zur angemessenen Schulbildung,
c)
zur heilpädagogischen Förderung,
d)
zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
e)
zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht möglich sind,
f)
zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
g)
zur Freizeitgestaltung und sonstigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,

4.
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, insbesondere

a)
Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
b)
Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit,
c)
Reisekosten,
d)
Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten,
e)
Rehabilitationssport und Funktionstraining,

5.
besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben.

(2) Zuständig sind die in den §§ 19 bis 24, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter.

arbeiten24.eu - die kostenlose Jobbörse inserieren Sie hier unter Arbeitgeber kostenlos Ihre aktuellen Stellenangebote. Software für Arbeitsvermittler und Angebote für Webdesign finden Sie bei unserem Partner HR-SoftSolution.

Für Existenzgründer, Gründungsberater, Seminaranbieter und Bildungsträger empfehlen wir das Portal für Existenzgründer, Gründungsberater und Seminaranbieter - egseminar.de . Hier können Sie kostenlos Seminare inserieren, einen bestimmten Gründungsberater in Ihrer Region finden und Informationen rund um die Existenzgründung abrufen.


Druckbare Version

SitemapKontaktImpressum